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   VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812   

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VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812 (https://dejure.org/2021,58675)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812 (https://dejure.org/2021,58675)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - AN 17 K 20.01812 (https://dejure.org/2021,58675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 117 Abs. 5; VwGO § 42 Abs. 2; BauGB § 31 Abs. 2
    Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen erteilte isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des Baus einer Einfriedung, eines Glasvordaches und eines Gartenhauses.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Die Kläger erhoben mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 10. September 2020, beim Verwaltungsgericht Ansbach eingegangen per EGVP am selben Tag, Klage gegen den Bescheid vom 30. Juli 2020 und stellten mit weiterem Schriftsatz des Bevollmächtigten vom 10. September 2020, hier per EGVP eingegangen am selben Tag, einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage (AN 17 S 20.01811), den das Gericht mit Beschluss vom 19. Januar 2021 abgelehnt hat.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, auch zum Eilverfahren (AN 17 S 20.01811), die beigezogenen Behördenakten, die beigezogenen Bebauungsplanunterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung mit Augenscheinseinnahme vom 28. Oktober 2021 samt Lichtbildern Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Ausführungen des Gerichts im Eilverfahren (B.v. 19.1.2021 - AN 17 S 20.01811) zur Antragsbefugnis (unter II. 1. b)) verwiesen, die für die Klage gleichermaßen gelten.

    Zur Begründung wird entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe unter II. 2. des Beschlusses der Kammer im Eilverfahren vom 19. Januar 2021 (AN 17 S 20.01811) verwiesen, die für die Klage gleichermaßen gelten.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Bejaht wurde eine solche Wirkung beispielsweise bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in einer Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33 f.) oder bei einer 11, 5 m hohen Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 2 und 15).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Bejaht wurde eine solche Wirkung beispielsweise bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in einer Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33 f.) oder bei einer 11, 5 m hohen Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 2 und 15).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme zugutekommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden, je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht der Bauherr Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22/75 - juris Rn. 22).).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N., U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N., U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Entscheidend sind vielmehr - auch und gerade mit Blick auf typische Belastungen wie Verschattung bzw. Einschränkung der Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse, erdrückende oder abriegelnde Wirkungen, sozialer Wohnfriede - die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 15 ZB 17.635 - juris Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.553

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. April 2021 zurückgewiesen (9 CS 21.553).
  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 1 CS 06.2764

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erklärung zur Großen Kreisstadt; Übergang der

    Auszug aus VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812
    Aus den erteilten beiden Befreiungen folgt nicht - weder einzeln noch in der Gesamtbetrachtung - eine unzumutbare Betroffenheit der Kläger (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 6.3.2007 - 1 CS 06.2764 - BayVBl 2008, 84 = juris Rn. 32 f.).
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.553

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Gegen diesen Bescheid erhoben die Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht (Az. AN 17 K 20.01812), über die noch nicht entschieden ist.
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